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Presse

Mit dem Notfallkoffer durch den Dschungel (Investment & More)

Mit dem Notfallkoffer durch den Dschungel (Investment & More)

THOMAS SCHLEICHER hilft Inhabern ihr Lebenswerk zu sichern.

Der Notfallkoffer von Thomas Schleicher ist nicht für ein alltägliches Malheur gedacht, sondern für Unternehmer, die gesundheitsbedingt über Wochen oder Monate ausfallen. Der 42-jährige Unternehmer-Berater weiß: „Viele Chefs machen sich darum Gedanken, aber haben das Thema bisher nicht professionell gelöst oder schieben es vor sich her.“ Denn: Für die Firma und die eigene Familie richtig vorzusorgen, ist ähnlich anspruchsvoll wie das Lösen eines Computerproblems und hat den Sexappeal einer Steuererklärung. Dabei geht es um mehr als nur die finanzielle Absicherung mit ein paar Versicherungen. Beim Firmenchef geht es um das aufeinander abgestimmte Zusammenspiel von betrieblichen und persönlichen Finanzen, inhaltlichen Regelungen in Verträgen und Dokumenten, dem schnellen Zugriff auf Unterlagen und Informationen und vor allem um die Frage, wer die unternehmerische Führung des Betriebes übernimmt.

Dschungel-Beispiel: Lohnfortzahlung

Dabei hat der Chef der Sorgen Los GmbH aus Schw bisch Hall nach mehr als 450 erfolgreichen Beratungen in den vergangenen acht Jahren festgestellt: Häufig fehlt es am Verständnis, was wie beim Firmeninhaber zusammenhängt. Beispiel Lohnfortzahlung im Krankheitsfalls. Während es für Angestellte eine klare gesetzliche Regelung gibt, wer wann was bezahlt oder bekommt, „darf“ und sollte sich ein Inhaber sein eigenes System basteln. So versichern manche Unternehmer bei ihrer Krankenkasse ein Krankentagegeld mit, das seit Beginn ihrer Selbständigkeit unverändert in Höhe und Laufzeit besteht. Dabei hat sich der Bedarf über die Jahre massiv verändert. Beispielsweise passt die seinerzeit gewählte Absicherungshöhe nicht mehr zum zwischenzeitlich gestiegenen Einkommen. Oder der Betriebe verfügt über sechs oder mehr Monatsumsätze an Rücklagen. Dementsprechend später müsste die Tagegeldversicherung greifen und der Versicherungsbeitrag wäre wesentlich geringer. Schleicher stellt auch fest, dass etwa 80 Prozent der GmbH-Unternehmer über ihren Geschäftsführervertrag abgesichert sind: Darin ist eine Gehaltsfortzahlung von drei, sechs oder mehr Monaten vereinbart und die verhindert eine zusätzliche Auszahlung des Krankentagegelds der Versicherung. Eine andere Frage ist, ob ein Unternehmer eine Berufsunfähigkeitsversicherung benötigt. Manche verfügen über andere laufende Einnahmen, etwa aus Besitzgesellschaften, Immobilien oder Photovoltaikanlagen. Ein Unternehmer sollte auch regeln, wer ihn vertritt. Eine Person ist oft überfordert mit den vielfältigen Aufgaben. Für Schleicher ist ein Notfallteam, das fünf Rollen besetzt, besser geeignet, um den Betrieb unternehmerisch weiterzuführen und die Familie des ausgefallenen Unternehmers finanziell zu unterstützen.

Selbstbestimmung bedeutet, selbst rechtzeitig zu bestimmen

Selbstbestimmung bedeutet auch im Krisenfall rechtlich die Handlungsfähigkeit zu sichern. Das sollte rechtzeitig geschehen – also vor einem möglichen Ausfall des Unternehmers. Dafür stellt Schleicher mit seinen Kunden einen sogenannten Notfall- und Vertreterplan auf. Es geht um die Fragen: Wer soll mich in welchem Bereich zuerst vertreten, und wer steht jeweils als Ersatz zur Verfügung? Wen halte ich für welche Aufgabe im Notfallteam für den Richtigen? Welche rechtlichen Voraussetzungen müssen geschaffen werden, damit meine ausgewählten Personen auch handeln dürfen? Ist dies nicht vom Unternehmer schriftlich geregelt, fallen diese Entscheidungen gemäß 1896 Absatz 1 BGB einem Richter am Betreuungsgericht zu. Dieser setzt dann einen Betreuer ein, entweder aus dem Familienkreis oder außerhalb der eigenen Reihen. Es ist eher Zufall, wenn der Richter die Personen bestimmt, die der Unternehmer gewählt hätte. Speziell bei GmbH Inhabern ist darauf zu achten, dass der Inhalt des Notfall- und Vertreterplans sowie die daraus abgeleiteten Vertretungsvollmachten zu den im GmbH-Gesellschaftsvertrag vorhandenen Vertretungsregelungen in der Gesellschafterversammlung passen. Ist dies nicht abgestimmt, zählt, was im GmbH-Vertrag steht – und lässt selbst im ungünstigsten Fall eine notarielle Generalvollmacht ins Leere laufen.

Thomas Schleicher findet:

Berater müssen über fachliches Wissen zu diesen vier Themen verfügen und Unternehmer zu eigenen Lösungen führen können.  

  1. Wie stark will ich die sachliche, fachliche und emotionale ÜBERFORDERUNG MEINES STELLVERTRETERS im Notfall reduzieren – und wie geht das in meinem Fall?
  2. Wie viel STAATLICHE EINFLUSSNAHME will ich zulassen – und wo könnte dies sogar nützlich sein?
  3. Wie viel FINANZIELLE REICHWEITE stelle ich meinem Stellvertreter zur Verfügung, um meine berufliche Existenz ohne mich am Laufen zu halten – und wie viel muss es überhaupt sein?
  4. Wie leicht soll es mein Stellvertreter haben, ZUGRIFF AUF WICHTIGE DOKUMENTE UND INFORMATIONEN zu bekommen – und was ist überhaupt wichtig?

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